Zivilrecht
Auch über die bereits genannten speziellen Rechtsgebiete hinaus stehe ich Ihnen bei allen Problemen im Bereich des allgemeinen Zivilrechts kompetent zur Seite.
Das allgemeine Zivilrecht ist ein wichtiger Teil des Privatrechts. Als Privatrecht werden alle Normen bezeichnet, die die Rechtsbeziehungen der Menschen untereinander ordnen und regeln. Das Privatrecht und das allgemeine Zivilrecht im Speziellen berührt damit durch seinen grundlegenden Charakter nahezu alle Lebensbereiche sowie zahlreiche unternehmerische Tätigkeitsfelder.
Das allgemeine Zivilrecht umfasst insbesondere die schuldrechtlichen Verhältnisse, vor allem das allgemeine Vertragsrecht inklusive des Verbraucherschutzrechts und des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Darüber hinaus gehört zum allgemeinen Zivilrecht das Recht der unerlaubten Handlung, das die Folgen eines Verhaltens regelt, durch das ein anderer Mensch zu Schaden gekommen ist, sowie das Sachenrecht, das die rechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Eigentum und dem Besitz an beweglichen Gegenständen und Immobilien regelt.
Aber auch das Arbeitsfeld der Regulierung von Verkehrsunfallschäden ist im Weitesten dem Zivilrecht zuzuordnen. Dieses Tätigkeitsfeld wird von mir ebenfalls abgedeckt.
Wegen der mannigfaltigen gesetzlichen Vorschriften gerade im Bereich Zivilrecht ist anwaltliche Unterstützung häufig von Nöten. Sprechen Sie mich an. Ich helfe Ihnen gerne weiter.